NavigationUser login |
Der Nutzen von Schweizer WaffengesetzenHeute hat in Wettingen ein Türke, der legal keine Schusswaffe besitzen darf, sein Frau erschossen und sich dann selbst versucht zu erschiessen:
Immerhin ist dann der Täter später im Spital seinen Verletzungen erlegen, was uns einen vollinvaliden Pflegefall erspart. Jetzt aber die Frage - wie ist der Mann an die Waffe gekommen? Nicht auf legalem Wege:
Und unter g) ist es auch den Türken ohne Ausnahmegenehmigung verboten, eine Schusswaffe zu besitzen. Offenbar hat sich Ali S. aber nicht daran gehalten. Kurzum, solche Paragraphen bringen wenig, wenn man sie nicht durchsetzt und auch die Leute, die solchen Leuten Waffen verkaufen, genug lange in den Knast steckt, dass die Therapie wirkt. Und als 'Schmankerl' oben drauf könnte das Opfer sogar noch am Leben sein, wenn die Aargauer Kantonspolizei ihren Job ganz erliedgt hätte, denn der Mann war kein unbeschriebenes Blatt:
Aber eben, wenn es nicht regelmässig passiert, stellt die Polizei gewöhnlich Falschparkern und Geschwindigkeitssündern nach, anstatt solche Leute in Unterschungshaft zu halten.
|