Der Nutzen von Schweizer Waffengesetzen

Heute hat in Wettingen ein Türke, der legal keine Schusswaffe besitzen darf, sein Frau erschossen und sich dann selbst versucht zu erschiessen:

Es ist 10.30 Uhr, als das Drama in Wettingen seinen Lauf nimmt. Zu diesem Zeitpunkt betritt ein Mann ein Coiffeurgeschäft an der Landstrasse in Wettingen. Er richtet seine Waffe auf eine Frau im Geschäft und schiesst. Sie stirbt noch am Tatort. Der Täter versucht sich anschliessend selbst zu richten, doch er überlebt.

Immerhin ist dann der Täter später im Spital seinen Verletzungen erlegen, was uns einen vollinvaliden Pflegefall erspart.

Jetzt aber die Frage - wie ist der Mann an die Waffe gekommen? Nicht auf legalem Wege:

Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:

a.
Serbien;
b.
Kroatien;
c.
Bosnien und Herzegowina;
d.
Kosovo;
e.
Montenegro;
f.
Mazedonien;
g.
Türkei;
h.
Sri Lanka;
i.
Algerien;
j.
Albanien.

Und unter g) ist es auch den Türken ohne Ausnahmegenehmigung verboten, eine Schusswaffe zu besitzen. Offenbar hat sich Ali S. aber nicht daran gehalten. Kurzum, solche Paragraphen bringen wenig, wenn man sie nicht durchsetzt und auch die Leute, die solchen Leuten Waffen verkaufen, genug lange in den Knast steckt, dass die Therapie wirkt. Und als 'Schmankerl' oben drauf könnte das Opfer sogar noch am Leben sein, wenn die Aargauer Kantonspolizei ihren Job ganz erliedgt hätte, denn der Mann war kein unbeschriebenes Blatt:

«Er ist mehrmals im Laden aufgetaucht und hat sie sogar vor den Augen der Kunden geschlagen», erzählt eine Freundin des Opfers. Die Polizei habe von den Attacken des Mannes gewusst, M. S. habe ihn mehrmals angezeigt, das letzte Mal vor vier Wochen. «Einmal fuhr er mit seinem Auto auf sie zu und bremste erst im letzten Moment», so die Freundin. Mehrmals habe er ihr mit dem Tod gedroht.

Aber eben, wenn es nicht regelmässig passiert, stellt die Polizei gewöhnlich Falschparkern und Geschwindigkeitssündern nach, anstatt solche Leute in Unterschungshaft zu halten.