Damit haben die roten Roben in Karlsruhe gegen das Volk geputscht

Der europäische Stabilitätsmechanismus ESM wurde heute vom deutschen Bundesverfassungsgericht mit einigen schwachen Auflagen als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM abgelehnt. Deutschland muss bei der Ratifizierung der Verträge aber sicherstellen, dass die Haftung begrenzt ist und neue Zahlungen nur nach Zustimmung der Regierung und des Bundestags möglich sind.

'Deutsche Zustimmung' ist in diesem Fall zumindest sehr weitläufig ausgelegt:

Das bedeutet, dass auch der Bundestag beteiligt werden muss. Denn die deutschen Begleitgesetze zum ESM sehen vor, dass das deutsche Parlament vorher darüber abstimmt, welche Vorgaben die deutschen Vertreter in den Gremien des Rettungsfonds einhalten müssen. Unklar ist allerdings noch, ob der gesamte Bundestag darüber entscheidet oder nur der - deutlich kleinere - Haushaltsausschuss.

Wenn nur der Haushaltsausschuss der Erweiterung des ESM - und die wird so sicher kommen die dann darauffolgende Inflation oder Steuererhöhung sein - zustimmen muss, ist dies nur ein Feigenblatt, dass der Regierung in Berlin beinahe diktatorische Macht gibt - und ob das der ESM-Vertrag überhaupt so erlaubt (das würde im Endeffekt eine Neuverhandlung erwirken, der dann wieder alle Eurostaaten zustimmen müssten), ist dann eine ganz andere Frage. Auch hat das Bundesverfassungsgericht viele andere Punkte nicht gerügt, die in einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland so nicht existieren dürfen:

  • Juristische Immunität des Personals
  • Keine offizielle Vertragskündigung möglich
  • Eine de fakto unbegrenzte Haftung, die auch, sollte nur der Haushaltssausschuss, wo Euro-Phile sicher in der Mehrheit sind, auch von deutscher Seite keine Steine in den Weg gelegt werden.
  • Keine effektive, unabhängige Finanzkontrolle - und ohne diese kann der deutsche Bundestag seine Budgethoheit nicht wahrnehmen
  • Keine effektive parlamentarische Kontrolle der Aktionen des ESM, auch wenn diese nicht Budgetwirksam sind (z.B. der ESM würde zur Bank und könnte direkt durch die EZB alimentiert werden - das würde dann zur Staatsfinanzierung durch die Notenpresse hinauslaufen).

Nein, das Bundesverfassungsgericht hat heute kein Urteil gefällt, dass im Rahmen des deutschen Grundgesetzes liegt, sondern einen kalten Staatsstreich verübt, mit Billigung der Bundesregierung, die ihr Gesicht bei einer Ablehnung des ESM verloren hätte.