Widmer-Schlumpf legalisiert Ex-Post-Facto Legislation

Weil man unsere Bundesrätin Widmer-Schlumpf noch und nöcher den Kotau gegenüber anderen Staaten machen liess, greift sie jetzt nach dem letzten Grundsatz der Schweizer Rechtssprechung:

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt zur Diskussion, Gruppenanfragen zu Steuersündern rückwirkend zuzulassen. Dies ist einem Bericht des Finanzdepartements zuhanden der nationalrätlichen Wirtschaftskommission zu entnehmen.

Diese Rückwirkung macht dem Schweizer Rechtsstaat und auch dem Bankenplatz den Garaus. Sobald ich als Ausländer nicht mehr sicher sein kann, dass die Schweiz nicht ihre Rechtsordnung verteidigen wird, werde ich mein Geld anderswohin bringen und damit dem Schweizer Bankenplatz den letzten Rest geben.

Widmer-Schlumpf hat in weniger als 3 Jahren geschafft, was vor ihr Horden von Sozialisten nicht geschafft haben - den Rechtsstaat in eine sowjetisch anmutende Maschine umzubauen, die auf Befehl von oben entweder jemanden rechtlich verfolgt, oder nicht, und dabei auch noch eherne Grundsätze ein jeder demokratischen Rechtsordnung - das Verbot von Ex-Post-Facto Regelungen - umstösst.

In einem Rechtsstaat treten Regelungen erst in Kraft, sobald der Vertrag ratifiziert ist - was hier eine Volksabstimmung bedingen kann. Und die Gruppenanfragen sind in einem freiheitlichen Rechtsstaat sowieso ein Unding - wenn jemand etwas verbrochen hat, kommt eine gezielte Anfrage, sonst nichts. Und wenn die Datengrundlage für die Anfrage gestohlene Kontodaten sind, gibt es in nicht-verschlumpften Justizdepartementen sowieso keine Rechtsshilfe.