Asylanten immer krimineller und immer schwerer ausschaffbar

Inzwischen bemerkt sogar die NZZ, dass die Asyl-'Bewerber' immer krimineller werden:

Asylsuchende im Kanton Zürich sind in den letzten Jahren häufiger straffällig geworden. Gestiegen sind etwa die Vermögensdelikte: 2010 beliefen sich diese auf 560, ein Jahr später auf 923 und dieses Jahr dürften bis im Dezember 1300 Vermögensdelikte registriert werden, wie Franz Bättig, Chef Regionalpolizei bei der Kantonspolizei Zürich, am Freitag vor den Medien sagte.

Das macht eine Steigerung von über 100% in zwei Jahren aus, ein voller Erfolg für die Asylindustrie. Und der Chef der Regionalpolizei kommuniziert auch, wieso das passiert:

Die Schweiz sei für die Kriminellen ein attraktives Land, da die Strafen hier im Vergleich zu den Herkunftsländern der Asylsuchenden verhältnissmässig mild seien. Die Straffälligen würden von den Schweizer Behörden und in der Haft gut behandelt.

Kurzum, Kuscheljustiz. Leider kann man mit ausländischen Kriminellen nicht so umgehen wie mit dem einheimischen, in der schweiz vollständig sozialisierten Gesocks. Leider aber zieht Bättig auch da nicht die richtigen Schlüsse und möchte erwiesenermassen untaugliche Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung verwenden:

Um dem Problem Herr zu werden, seien auch bereits verschiedene Massnahmen ergriffen worden. So erlassen Polizisten beispielsweise häufiger Rayonverbote für einzelne Stadtkreise oder Ortschaften. Im Extremfall dürfe ein Krimineller ein Dorf gar nicht mehr verlassen.

Ausländische Kriminelle gehören nach einem rechtskräftigen Strafurteil gemäss Ausschaffungsinitiative ausgeschafft, ohne Wenn und Aber. Aber nein, nicht mal das kriegen unsere Behörden hin:

Mit etlichen Herkunftsländern gebe es aber noch grosse Probleme, zum Beispiel mit Algerien, das sich nicht an das Abkommen halte. Mit Marokko besteht zur Zeit noch gar kein Abkommen, man hoffe, dass der Bund demnächst ein solches abschliesse.

Dabei ginge das ganz einfach:

  1. Einsperren auf Kosten des angenommen Herkunftslandes.
  2. Nach 30 Tagen ohne Unterschrift unter Erklärung zur freiwilligen Rückreise wird Nahrung gestrichen.
  3. Die erste Mahlzeit gibt es dann im Flieger, in dem der Auszuschaffende nach Hause fliegt.

Entweder will der Asylant freiwillig verhungern oder aber er nimmt das Angebot an. Dann braucht es keine Migrationspartnerschaften mehr, die uns nur Geld kosten, sondern nur ein resoluter Rechtsstaat, der unbeugsam ist, wenn es um Asylbetrung und Sozialmigration geht.