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Oensingen: Armeewaffe von Ex-Albaner verwendetDass an der Schiesserei in Oensigen bei der Verhaftung von zwei "Schweizern" etwas faul sein musste, war eigentlich zwischen den Zeilen herauszulesen. Denn das Schweizerischste an der Sache war noch das Armeesturmgewehr:
Aber der Rest? Na ja, verniedlichend nennen das einige auch "Papierlischwizer":
Now well, offenbar wurde eine Familienaffäre mit albanischen Methoden 'gelöst'. Und wie man nachher festgestellt hat, konnte die Sache nur passieren, weil gegen das Gesetz verstossen wurde und die Behörden wieder einmal ihren Job nicht gemacht haben:
Trotz verbot hatte der Vater von "Bekim B." die Waffe erworben. So viel zum Nutzen unserer Waffengesetze. Das Stossendere aber ist, dass das Sturmgewehr noch im Besitz des Sohnes war, trotz seiner Umteilung in den Zivildienst (wieso? Hatte er bereits ein Vorstrafenregister?):
Die 'letzte Frist' für eine Rückgabe einer Armeewaffe muss von der Polizei durchgesetzt werden, notfalls mit Grossaufgebot. Das ist hier aber nicht passiert. Kurzum, die Behörden hätten es in der Hand gehabt, die Morde zu verhindern, oder zumindest die Täter in deren Ausführung zu behindern. Es bleibt jetzt zu hoffen, dass die beiden die nächsten 20-30 Jahre in einem Gefängnis bei Wasser, Brot und einer täglichen Vitamintablette verbringen, oder die Familie des Opfers die beiden Täter zur Strecke bringt, im Sinne von uralbanischen Traditionen. Und nachher mit Bitte um Rücknahme Richtung Balkan.
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