NavigationUser login |
Verwahrte erhalten in der Schweiz 'Ausgang'Im Kanton Neuenburg ist gestern ein 64-jähriger Schwerstkrimineller aus der Haftanstalt entkommen. Zuerst möchte man an die klassische Methode denken, Bettlaken, Eisenssäge oder Geiselnahme, aber es kommt noch besser:
Man möchte fast meinen, dass man nicht richtig liest, aber der 'Mann von der Strasse' stellt sich unter 'Verwahrung' die Aufbewahrung eines gemeingefährlichen Täters an einem sicheren Ort, gewöhnlich einer Strafanstalt, vor. Aber hier konnte ein Straftäter der gemeingefährlichsten Art ausserhalb der Anstalt spazieren gehen. Notabene, ein Täter, der sogar viele unserer ausländischen Kriminellen in den Schatten stellt, was das Strafregister anbelangt. Und der Clou:
Ein solches 'Kaliber' darf ungefesselt in die freie Wildbahn? Welcher Idiot beschliesst das? Offenbar die Strafanstalt, die offenbar je länger je mehr zur Kuscheljustizanstalt wird:
Es bliebt zu hoffen, dass der Täter keine weiteren Morde oder sonstige Verbrechen begeht da man ansonsten für den sicherlich hohen Schadenersatz wegen Grobstfahrlässigkeit auch die entscheidenden Personen in der Strafanstalt Bellevue in Gorgier behaften muss, und dann wegen Beihilfe ebenfalls einsitzen lassen muss. Nein, Verwahrte kriegen Ausgang, aber nur im Gefängnisinnenhof. Raubtiere lässt man ja schliesslich auch nicht aus dem Zoo heraus, in der Annahme, dass sie zu Kuscheltieren werden, und ähnlich verhält es sich mit gemeingefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern. Ausser in der Schweiz, wo Gutmenschen inzwischen den Strafvollzug zu einer Grosskuschel-Therapie haben verkommen lassen.
|