Eine kleine Denksportaufgabe für den frühen Morgen. Im Nachfolgenden zwei üble Straftaten:
Die drei maskierten Räuber überfielen am 6. Dezember 2007 kurz vor 17.45 Uhr ein Uhrengeschäft in Zollikon. Dabei überraschten sie vier Angestellte und vier Gäste beim Apéro. Die Täter trugen teilweise Perücken und hatten Gaspistolen in der Hand. Vor den Augen der Anwesenden - darunter ein 10-jähriger Knabe - zertrümmerten sie die Vitrinen und räumten sie aus. Sie erbeuteten Uhren und Schmuck im Wert von einer Million Franken.
Und dann diese Straftat, ebenfalls im Kanton Zürich verübt:
Die Anklage listete insgesamt 13 Straftaten auf, darunter mehrere Körperverletzungen. Die meisten dieser Vorfälle leugnete oder verharmloste er....Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfachen Körperverletzungen, Angriff, Drohung, Nötigung, Rassismus und wegen Gewaltdarstellung...
Wer hat für welches Delikt welche Gefängnisstrafe erhalten, und wieso? Könnte die Strafbemessung im Kanton Zürich inzwischen von der Ethnie abhängen? Oder von der Gesinnung von Staatsanwalt und Richter? Wenn ja, welche Punkte sprechen dafür, welche dagegen?
Fragen über Fragen...
Auflösung am Sonntagabend!
Trackback URL for this post:
http://snoop.alphanet.ch/trackback/2934