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Der Bundesrat hat nicht nur nachgegeben, sondern sich proaktiv den USA unterworfen

Im ganzen Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz liegen inzwischen Beweise auf dem Tisch, dass der Bundesrat pro-aktiv überall dort nachgegeben hat, wo die USA es möchten:

Ein vertraulicher Brief des Chefs des Bundesamts für Justiz (BJ), Michael Leupold, zeigt nun aber, dass der Bund in der fraglichen Sache nicht Statist war, sondern Akteur. Der Brief datiert vom 16. Dezember 2011 und richtet sich an Vertreter der elf Banken sowie zwei Verantwortliche der Bankiervereinigung. Zu jenem Zeitpunkt waren die Credit Suisse, HSBC und die Basler Kantonalbank bereits durch das US-Justizdepartement (DOJ) schriftlich zur «Zusammenarbeit» aufgefordert worden.

Dieser Brief konnte nur mit Billigung und auf Order des Bundesrats verfasst werden - kein Bundesbeamter würde das aus eigener Motivation tun. Und man geht sogar recht tief in die Details:

Im dreiseitigen Brief informiert Leupold die Adressaten, «dass die zuständigen Bundesbehörden beabsichtigen, eine solche Dokumentenübermittlung an das DOJ zu unterstützen, soweit dies das schweizerische Recht zulässt». Diese befürwortende Haltung der Bundesbehörden für die Lieferung der Namen von Bankangestellten ist nach Angaben im Brief nach Absprache mit dem SIF und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) erfolgt.

Wenn man einer Bank mal solche Rechte gibt, dann werden die auch ausgenützt, und das ist jetzt passiert, weil die Banken hoffen, dass man mit Nachgeben weiterkommt und zu einer 'Globallösung' findet. Und da sogar Widmer-Schlumpf so viel Intelligenz in der Schädeldecke konzentrieren können müsste, um herauszufinden, dass man den Amerikanern nicht trauen kann, müsste sie wissen, dass das Versprechen nichts wert ist:

Gegenüber den US-Behörden kündigt das BJ unter demselben Punkt drei ebenfalls eine Auflage an: «Im Gegenzug wird die Rechtshilfe nur unter der Auflage gewährt (...), dass das DOJ die übermittelten Unterlagen nicht für individuelle Strafverfahren gegen Bankmitarbeitende verwendet, sondern aus­schliesslich für die Untersuchungen gegen die Finanzinstitute.» Mit anderen Worten: Der Bund legt den Banken die Auslieferung der Namen ihrer involvierten Angestellten nahe und stellt in Aussicht, dass für das US-Justizdepartement (DOJ) die Auflage gilt, keine Strafverfolgung gegen die wider Willen geouteten Schweizer Bankmitarbeiter vorzunehmen.

Diese Klausel ist vollkommen wertlos, die US-Justiz fühlt sich nicht an internationale Verträge gebunden und wird jeden Bankmitarbeiter, von dem sie vermutet, wertvolle Aussagen entlocken zu können, oder ihn erpressen zu können, auch verhaften und dann vernehmen. Das kann unserer BDP-Bundesrätin nicht entgangen sein. Sogar den Journalisten des Tagesanzeigers ist das nicht entgangen:

Unklar bleibt, wie die Schweiz gegen die USA vorzugehen gedenkt, sollte diese Auflage nicht eingehalten werden.

Gar nicht, ausser dass man vielleicht via SNB einen Run auf US-Schatzpapiere auslösen könnte, wenn sich die SNB mit genügend dieser Papiere vollstopft.

Wo man die Linie zwischer 'Handelspolitik' und aktiv begangenem Hochverrat zieht, entzieht sich meiner Kenntnis, aber Widmer-Schlumpf und ihre fünf Kollegen haben wieder mal ein Bravourstück geleistet, dass Seinesgleichen sucht und auch in Zukunft suchen wird.

Die Finanzministerin muss dringendst ersetzt werden, da hat sogar ein Otto Stich, ein waschechter Sozi, mehr Rückgrat gehabt als unsere aktuelle EFD-Direktorin.

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